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Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 24.07.2013 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 24.07.2013. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

22.4.4.4 Fiktiver Veräußerungserlös 6658 In folgenden Fällen ist der Veräußerungsvorgang gedanklich in zwei Veräußerungen aufzusplitten und für einen der Vorgänge ein fiktiver Veräußerungserlös anzusetzen. Ein solcher fiktiver Veräußerungserlös kann sein: Der Teilwert im Einlagezeitpunkt bei eingelegten Grundstücken (§ 4 Abs. 3a Z 4 EStG 1988) Der Teilwert von Grund und Boden im Zeitpunkt des Wechsels der Gewinnermittlung auf § 5 EStG 1988 vor dem 1.4.2012 (§ 30 Abs. 6 lit. b EStG 1988), wenn der Grund und Boden entnommen worden ist und sodann im Rahmen einer privaten Grundstücksveräußerung veräußert wird Die fiktiven Anschaffungskosten bei nach dem 31.12.2012 erstmalig vermieteten Gebäuden (§ 30 Abs. 6 lit. a EStG 1988 iVm § 124b Z 227 EStG 1988) Beispiele: 1. Veräußerung nach Einlage: Jahr Grund und Boden Wert Steuersatz Buchwert 2008 Anschaffungskosten 100 - 0 2011 Einlage zum Teilwert 120 - 120 2013 Veräußerung um 150 - 0 betriebliche Einkünfte Einkünfte nach § 30 EStG 1988 30 20 25% 25% 0 - 2. Veräußerung nach Wechsel zu § 5 EStG 1988 und Entnahme: Jahr Grund und Boden Wert Steuersatz Buchwert 2003 Anschaffungskosten 100 - 100 2009 Wechsel zu § 5 EStG 1988 Teilwert 120 - 120 2011 Entnahme Teilwert 130 - 120 Betriebliche Einkünfte 101) Tarif - 2015 Veräußerung um 170 0 Einkünfte nach § 30 EStG 1988 (Vorgang 12)) 40 25% - Einkünfte nach § 30 EStG 1988 (Vorgang 23)) 20 25% - 1)Entnahmewert abzüglich Buchwert. 2) Veräußerungserlös abzüglich Entnahmewert (tritt gemäß § 6 Z 4 EStG 1988 an die Stelle der Anschaffungskosten). 3) fiktiver Veräußerungserlös nach § 30 Abs. 6 lit. b EStG 1988 abzüglich tatsächlicher Anschaffungskosten. Wäre die Anschaffung bereits vor dem 1.4.2002 erfolgt, könnte für den Vorgang 2 § 30 Abs. 4 EStG 1988 angewendet werden. Dadurch wären die Einkünfte aus Vorgang 2 120*0,14 = 16,8. 3. Veräußerung nach erstmaliger Vermietung unter Ansatz der fiktiven Anschaffungskosten: Jahr Gebäude Wert Steuersatz "Buchwert" 2001 Anschaffungskosten 60 - - 2013 erstmalige Vermietung, fiktive AK 100 - 100 2013-2017 AfA kumuliert 2% pa= 5*2 -10 Tarif 90 2017 Veräußerung um 150 0 Einkünfte nach § 30 EStG 1988 (Vorgang 11)) 60 25% - Einkünfte nach § 30 EStG 1988 (Vorgang 22)) 14 25% - 1) Veräußerungserlös abzüglich fiktive AK abzüglich AfA gemäß § 30 Abs. 6 lit. a EStG 1988 2) Fiktive AK * 0,14 gemäß § 30 Abs. 4 EStG 1988