Historische Fassung vom 24.07.2013. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
30.1.11 Wiederkehrende Bezüge, Einkünfte aus Leistungen, Funktionsgebühren 7990 Soweit nicht das Subsidiaritätsprinzip eine Erfassung zur beschränkten Steuerpflicht in anderen Einkunftsarten erfordert, unterliegen wiederkehrende Bezüge (zB Renten), Einkünfte aus Leistungen (zB Einkünfte aus gelegentlicher Vermittlung, Einkünfte aus Vermietung beweglicher Gegenstände) sowie Funktionsgebühren nicht der beschränkten Steuerpflicht nach § 98 EStG 1988.
