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Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 24.07.2013 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 24.07.2013. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

Aktenkoffer, Aktentasche, Aktenmappe 1467 Die Aufwendungen sind bei ausschließlicher oder zumindest weitaus überwiegender betriebsbezogener Nutzung (zB Transport oder Aufbewahrung betrieblich oder beruflich verwendeter Unterlagen, wie zB Gerichtsakten eines Rechtsanwaltes, steuerliche Unterlagen eines Steuerberaters, Unterlagen eines auf Werkvertragsbasis tätigen Außendienstmitarbeiters, usw.) abzugsfähig. Anbahnungsspesen 1468 Siehe "Bewirtungsspesen" sowie Rz 4702 ff und 4808 ff. Angehörige 1469 Siehe Rz 1127 ff. Anlaufkosten 1470 Siehe "Ingangsetzungskosten" (Rz 1561). Antiquitäten 1471 Siehe Rz 4797 ff. Anwaltskosten 1472 Siehe "Prozesskosten" (Rz 1621), "Rechtsberatungskosten" (Rz 1623) sowie "Strafen" (Rz 1649). Anzahlungen (auf Betriebsausgaben) 1473 Soweit nicht die Vorschrift des § 4 Abs. 6 EStG 1988 Platz greift (siehe hiezu Rz 1381 ff), sind diese steuerlich wie die spätere Betriebsausgabe zu behandeln. Ist diese sofort abschreibbar, gilt dies auch für die Anzahlung im Jahr der Bezahlung. Dabei muss jedoch im Zeitpunkt der Leistung der Anzahlung ernstlich damit gerechnet werden, dass der die Betriebsausgabeneigenschaft begründende Zusammenhang gegeben ist (VwGH 22.1.1992, 91/13/0114). Arbeitsessen 1474 Siehe Rz 4808 ff. Arbeitskleidung 1475 Siehe "Kleidung" (Rz 1574). Arbeitsmittel 1476 Siehe LStR 2002 Rz 277. Arbeitszimmer 1477 Siehe LStR 2002 Rz 324 bis 336. Armbanduhr 1478 Siehe Rz 4710, Stichwort "Armbanduhr". Arztkosten 1479 Siehe Krankheitskosten (Rz 1581). Aufforstungskosten 1480 Siehe Rz 1407 ff. Aufstockung eines Gebäudes 1481 Die diesbezüglichen Kosten stellen Herstellungsaufwand dar, der nicht sofort, sondern nur im Wege der AfA abzugsfähig ist (hinsichtlich von Betriebsgebäuden siehe auch Rz 1398 ff). Ausbildungskosten 1482 Siehe LStR 2002 Rz 358 bis 366. Auskunftsbescheid ("Advance Ruling") 1482a Der Verwaltungskostenbeitrag im Rahmen eines Auskunftsbescheidverfahrens betreffend Rechtsfragen im Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen (§ 118 BAO, "Advance Ruling") ist als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 Z 4 EStG 1988). Ausstellungen 1483 Aufwendungen für die Teilnahme an bzw. den Besuch von Ausstellungen, Fachmessen usw. sind bei entsprechender betrieblicher Veranlassung abzugsfähig. Autobahnvignette 1484 Die Aufwendungen sind im Ausmaß der betrieblichen Nutzung abzugsfähig. Bei Ansatz von Kilometergeld ist der Aufwand für Autobahnvignetten durch das Kilometergeld abgegolten (siehe auch LStR 2002 Rz 372). Autofahrerklub 1485 Siehe "Beiträge" (Rz 1491). Autogenes Training 1486 Siehe Rz 4712, Stichwort "Autogenes Training". Autoradio 1487 Siehe Rz 4713, Stichwort "Autoradio". Autotelefon 1488 Anschaffungs-, Einbau- und Betriebskosten sind im Umfang der betrieblichen Verwendung Betriebsausgaben.