lnkrafttreten von Novellen
(1) Die Neufassung der , 23 und 39 Abs. 1 Z 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 60/1995 ist mit 5. August 1995 in Kraft getreten.
(2) Die Neufassung der , 12, 13 Abs. 1 und 2, 14, 15 Abs. 2, 17 Abs. 1 Z 3 und 6, 18 Abs. 2, 19, 22 Abs. 2 und 3, 23, 28 Abs. 3, 30 Abs. 2, 5 und 6, 35 Abs. 1, 38, 39 Abs. 1, 48 Abs. 2, 50 Abs. 2, 52 und 54 Abs. 1 und 57 Abs. 2 und die Aufhebung der §§ 20, 21 und 28 Abs. 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 14/2000 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. März 2000, in Kraft.
(3) Die Neufassung des durch die Novelle LGBl. Nr. 14/2000 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(4) Die Neufassung des und durch die Novelle LGBl. Nr. 75/2002 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. August 2002, in Kraft.
(5) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des , des , des , des , des , des , des , des und 5, des , des , des und 2, des und 3, des , des , des , des , die Einfügung des , des § 55a und des sowie der Entfall des , durch die Novelle LGBl. Nr. 44/2009 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 27. Mai 2009, in Kraft.
(6) Die Änderung des § 51 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Jänner 2010, in Kraft.
(7) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des , des , des und des sowie die Einfügung des durch die Novelle LGBl. Nr. 81/2010 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. September 2010, in Kraft.
(8) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des , des , des , des , des erster Satz, des , des , des , des , des und des 58a Abs. 2, die Einfügung des und des , der Entfall des , des § 47, des § 48, des § 49, des § 50, des § 51 und des § 52 durch die Novelle LGBl. Nr. 67/2011 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 15. Juli 2011, in Kraft.
(9) Die Änderung des durch die Novelle LGBl. Nr. 22/2013 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 6. März 2013, in Kraft.
(10) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, der und 30 Abs. 1 bis 3, der und 32 Abs. 3, des , des und 4, des , des und 2, des , des , der Überschrift des V. Abschnitts, der und und des durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(11) In der Fassung der 10. Grundverkehrsgesetz-Novelle, LGBl. Nr. 155/2014, treten in Kraft:
1. , , , und , mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Dezember 2014;
2. mit 1. Jänner 2015.
(12) In der Fassung der 11. Grundverkehrsgesetz-Novelle, LGBl. Nr. 47/2015, treten in Kraft: das Inhaltsverzeichnis, , zweiter Satz, und Abs. 5, , , , , und , mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 24. Juni 2015; gleichzeitig tritt außer Kraft.
(13) In der Fassung des Gesetztes LGBl. Nr. 63/2018 treten das Inhaltsverzeichnis und mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 10. Juli 2018, in Kraft.
(14) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2023 treten das Inhaltsverzeichnis, , , , , , 4, 5 und 7, und 3, , erster Satz, die Überschrift von , , , 5, 6 und 7, zweiter Satz, die Überschrift von , , , , und Abs. 4, und Abs. 3, , 2 und 3, und 4, , , , 3, 4, 7 und 8, bis , , , , und , mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 27. Juli 2023, in Kraft; gleichzeitig treten und 5 sowie in die Absatzbezeichnung (1) und Abs. 2 außer Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 14/2000, LGBl. Nr. 75/2002, LGBl. Nr. 44/2009, LGBl. Nr. 5/2010, LGBl. Nr. 81/2010, LGBl. Nr. 67/2011, LGBl. Nr. 22/2013, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 155/2014, LGBl. Nr. 47/2015, LGBl. Nr. 63/2018, LGBl. Nr. 79/2023
