Sachlicher Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Rechtsgeschäfte unter Lebenden, die land- und forstwirtschaftliche Grundstücke betreffen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2015, LGBl. Nr. 79/2023
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Sachlicher Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Rechtsgeschäfte unter Lebenden, die land- und forstwirtschaftliche Grundstücke betreffen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2015, LGBl. Nr. 79/2023