← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) (ZK-0051)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 18.12.2013 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

Einleitung Die Arbeitsrichtlinie ZK-0051 (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter, AEO) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen betreffend den zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) dar. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 15. Dezember 2007