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Arbeitsrichtlinie Kulturgut (VB-0500)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 02.07.2025 · Quelle: Findok

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1.4. Kulturgut nach der Verordnung (EU) Nr. 2019/880 Grundsätzlich werden von der Verordnung (EU) Nr. 2019/880 unter dem Begriff "Kulturgüter" nur die im Anhang zu dieser Verordnung angeführten Kulturgüter verstanden. Dieser Anhang definiert in 3 Teilen die nachstehenden Waren als Kulturgut im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2019/880: