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Arbeitsrichtlinie Kulturgut (VB-0500)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 02.07.2025 · Quelle: Findok

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0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen anlässlich der Ausfuhr von Gegenständen geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung (Kulturgut) anzuwendenden Beschränkungen sind die folgenden: 1.die Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates über die Ausfuhr von Kulturgütern; 2.die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1081/2012 der Kommission zu der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates über die Ausfuhr von Kulturgütern; 3.das Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung (Denkmalschutzgesetz - DMSG), BGBl. Nr. 533/1923; 4.die Verordnung, mit welcher Kategorien von Kulturgütern festgesetzt werden, die auf Grund der Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes keiner Bewilligung bedürfen, BGBl. II Nr. 484/1999. (2) Die Rechtsgrundlagen für die Mitwirkungspflicht der Zollämter und der Zollorgane an der Vollziehung des Verbots der unrechtmäßigen Einfuhr von Kulturgut und der anzuwendenden Beschränkungen sind die folgenden: 1.- die Verordnung (EU) Nr. 2019/880 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern 2.die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/1079 der Kommission mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/880 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern 3.das Bundesgesetz über die Rückgabe unrechtmäßig verbrachter Kulturgüter (Kulturgüterrückgabegesetz - KGRG), BGBl. I Nr. 19/2016.