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Arbeitsrichtlinie Kulturgut (VB-0500)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 02.07.2025 · Quelle: Findok

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3.3. Zolltarif und Codierungen in der Ausfuhr (1) Die in diesem Abschnitt behandelten Ausfuhrbeschränkungen sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0500: Kulturgut" (VuB-Code "0500") gekennzeichnet. (2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Ausfuhrbeschränkungen in e-zoll stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung: Dokumentenarten Dokumenten-artencode (BESCH_ART_CODE) Beschreibung (KURZ_BESCHR) Hinweise E012 Ausfuhrgenehmigung "Kulturgüter" (Verordnung (EG) Nr. 116/2009) Siehe Abschnitt 3.1.1., Abschnitt 3.1.2., Abschnitt 3.1.3. und Abschnitt 3.1.1., 7560 Genehmigung/Bestätigung des Bundesdenkmalamtes - Kulturgut Siehe Abschnitt 3.2. 7561 Genehmigung/Bestätigung des österreichischen Staatsarchivs - Kulturgut Siehe Abschnitt 3.2. 7562 Nachweis der persönlichen/sachlichen Ausnahme - Kulturgut Siehe Abschnitt 1.3.5. Y903 Die angemeldeten Waren sind nicht in der Liste der Kulturgüter enthalten Codierung einer Nichterfassung von der Beschränkung (siehe Abschnitt 1.2. und Abschnitt 1.3.3.) 7579 Ausnahme - Ware von VuB 0500 (Kulturgut) nicht erfasst Codierung von Ausnahmen für Kulturgut (siehe Abschnitt 1.3.6)