60.4. Ausnahmen Da den Beschränkungen nur zu gewerblichen Zwecken eingeführte Lebensmittel, die den Farbstoff E 128 Rot 2G enthalten, unterliegen, sind Einfuhren zum persönlichen oder privaten Gebrauch (z. B. im Post- oder Reiseverkehr) von den Beschränkungen ausgenommen (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7019").
