30.1. Gegenstand Den Beschränkungen unterliegen die nachstehend angeführten Waren mit Ursprung in oder Herkunft aus allen Drittländern: KN-Code Warenbezeichnung ex 0904 20 90 zum menschlichen Verzehr bestimmte Chilis und Chilierzeugnisse aus Früchten der Gattung Capsicum, getrocknet und zerstoßen oder gemahlen in jeglicher Form 0910 30 00 zum menschlichen Verzehr bestimmtes Kurkuma, getrocknet und zerstoßen oder gemahlen 0910 99 60 zum menschlichen Verzehr bestimmtes Currypulver in jeglicher Form 1511 10 90 zum unmittelbaren menschlichen Verzehr bestimmtes Palmöl
