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Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 15.04.2008 · Quelle: Findok

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2. Verständigungspflicht (1) Machen Zollorgane bei der zollamtlichen Abfertigung von Lebensmitteln (Abschnitt 1.1.1.), Wasser für den menschlichen Gebrauch (Abschnitt 1.1.2.), Gebrauchsgegenständen (Abschnitt 1.1.3.) und kosmetischen Mitteln (Abschnitt 1.1.4.) Wahrnehmungen, die Anlass zu Zweifeln geben, ob die Waren den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen, so haben sie die Wahrnehmungen gemäß § 46 Abs. 3 LMSVG unverzüglich dem nach dem Ort der Amtshandlung zuständigen Landeshauptmann (Abteilung für Lebensmittelkontrolle des Amtes der Landesregierung) mitzuteilen. Dabei ist nach der Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit (VB-0720 Anhang 4) vorzugehen. (2) Es sind keine speziellen Untersuchungen auf das Vorhandensein allfälliger, die Genusstauglichkeit der Ware beeinträchtigender, Beschaffenheitsmerkmale vorzunehmen. Für Meldungen anlässlich der zollamtlichen Abfertigung werden in der Regel nur offenkundige ohne weiters erkennbare Mängel der Ware in Betracht kommen, und zwar: Schimmelbefall; übler Geruch, wie ranzig, gärig, ammoniakähnlich, faulig oder nach Chemikalien riechend; auffällige Verunreinigung oder Veränderung; Zersetzung; Bombierung von Konservendosen. (3) In der internen Findok werden unter VB-0201 (Lebensmittel - Warnhinweise) Informationen über Sendungen, die von Lebensmittelkontrollbehörden Österreichs oder anderer Mitgliedstaaten zurückgewiesen wurden, aufgenommen. Dadurch soll verhindert werden, dass diese Sendungen über andere Zollstellen neuerlich eingeführt werden. Werden solche Sendungen zur Zollabfertigung gestellt, so ist auf jeden Fall nach Abs. 1 vorzugehen. (4) Bei den jeweiligen Abteilungen für Lebensmittelkontrolle der Ämter der Landesregierungen stehen folgende Ansprechpersonen (Lebensmittelaufsichtsorgane) zur Verfügung: Wien: MA 59, Marktamt, Direktion AR Ing. Andreas Müller Tel.: 01/4000 - 87 921 DW Niederösterreich: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung HR DI Ernst Neugschwandtner Tel.: 027 42/90 05 - 12905 DW Burgenland: Amt der Burgenländischen Landesregierung Dipl.Ing. Maria Gmeiner Tel.: 02682/600 - 2693 DW Oberösterreich: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung wOAR Ing. Gerhard Fischer Tel.: 0732/77 20 - 14272 DW Steiermark: Amt der Steiermärkischen Landesregierung Frau Susanne Reiszner Tel.: 0316/877 - 3528 DW Salzburg: Amt der Salzburger Landesregierung Dr. Claudia Bertschinger Tel.: 0662/80 42 - 2705 Kärnten: Amt der Kärntner Landesregierung Herr Alfred Dutzler Tel.: 05 0536 - 31241 Tirol: Amt der Tiroler Landesregierung HR Dr. Rudolf Steiner Tel.: 0512/508 - 2690 Vorarlberg: Umweltinstitut des Landes Vorarlberg Montfortstraße 4 6900 Bregenz Tel.: 05574/511 - 42099 Fax.: 05574/511 - 942094 E-Mail: [email protected]