10.4. Ausnahmen Da den Beschränkungen nur zu gewerblichen Zwecken eingeführte Waren unterliegen, sind Einfuhren zum persönlichen oder privaten Gebrauch (z. B. im Post- oder Reiseverkehr) von den Beschränkungen ausgenommen (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7019"). Für solche Sendungen besteht daher weder der Zollstellenzwang noch gelten die im Abschnitt 10.3. enthaltenen Einfuhrbeschränkungen.
