10.1. Gegenstand (1) Den Beschränkungen unterliegen die nachstehend angeführten Waren mit Ursprung in oder Herkunft aus den im Abs. 2 angeführten Drittländern: KN-Code Warenbezeichnung ex 0709 59 Pilze, frisch oder gekühlt, mit Ausnahme von gezüchteten Pilzen ex 0710 80 69 Pilze (ungekocht oder in Wasser oder Dampf gekocht), gefroren, mit Ausnahme von gezüchteten Pilzen ex 0711 59 Vorläufig haltbar gemachte Pilze (zum Beispiel: mit Schwefeldioxid, in Lake, schwefelhaltigem Wasser oder anderen Konservierungslösungen), die jedoch in diesem Zustand für den unmittelbaren Verzehr ungeeignet sind, mit Ausnahme von gezüchteten Pilzen ex 0712 39 Getrocknete Pilze, ganz, in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, mit Ausnahme von gezüchteten Pilzen ex 2001 90 50 Pilze, zubereitet oder mit Essig oder Essigsäure haltbar gemacht, mit Ausnahme von gezüchteten Pilzen ex 2003 90 00 Pilze, zubereitet oder haltbar gemacht, außer mit Essig oder Essigsäure, mit Ausnahme von gezüchteten Pilzen (2) Den Beschränkungen unterliegen die im Abs. 1 angeführten Waren mit Ursprung in oder Herkunft aus den nachstehend angeführten Drittländern: Albanien (AL) Bosnien und Herzegowina (BA) ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (MK) Kosovo (XK) Kroatien (HR) Liechtenstein (LI) Moldawien (MD) Montenegro (XM) Norwegen (NO) Russland (RU) Schweiz (CH) Serbien (XS) Türkei (TR) Ukraine (UA) Weißrussland (BY)
