70.2. Anwendungszeitpunkt Im Sinne der Entscheidung 2008/47/EG ist als Einfuhr das Befördern der unter Abschnitt 70.1. genannten Waren aus den Vereinigten Staaten von Amerika in die Gemeinschaft zu gewerblichen Zwecken zu verstehen. Die Einfuhrbeschränkungen sind daher unabhängig von der Art des Zollverfahrens zu beachten.
