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Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 15.04.2008 · Quelle: Findok

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70.1. Gegenstand (1) Den Beschränkungen unterliegen die nachstehend angeführten Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika: KN-Code Warenbezeichnung Ursprungsland 1202 10 90 Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, auch ungeschält USA 1202 20 00 Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, geschält, auch geschrotet USA 2008 11 91 Erdnüsse, zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht von mehr als 1 kg USA 2008 11 96 geröstete Erdnüsse, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht von 1 kg oder weniger USA 2008 11 98 Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht von 1 kg oder weniger USA