BMF-Richtlinien · Fassung vom 28.02.2014 · Quelle: Findok
3. Warenkreis 3.1. Umfang Die Zollpräferenzmaßnahmen umfassen eine Reihe landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie den industriell - gewerblichen Bereich ohne Kapitel 93 und sind im Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 festgelegt.