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Arbeitsrichtlinie "APS, Allgemeines Präferenzschema" (UP-3500)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 28.02.2014 · Quelle: Findok

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1. Anwendungsbereich Die Europäische Union gewährt gemäß ihrem Angebot im Rahmen der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) seit 1971 allgemeine Zollpräferenzen für gewerbliche Fertigwaren und Halbfertigwaren, für Textilwaren und für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern. Dieses Schema soll den Zugang der Entwicklungsländer zum Markt der Europäischen Union verbessern. Im Jahre 2004 wurden neue Leitlinien für die Anwendung des APS für den Zeitraum von 2006 bis 2015 festgelegt. Auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 wurde das Schema gemäß den Leitlinien vom 1. Jänner 2006 bis 31. Dezember 2008 angewendet. Die Verordnung (EG) Nr. 732/2008 regelt seit 1. Jänner 2009 das Schema gemäß den Leitlinien und gilt bis 31. Dezember 2013 oder bis zu einem mit der nächsten Verordnung festgelegten Zeitpunkt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 hebt die Verordnung (EG) Nr. 732/2008 mit Wirkung 1. Jänner 2014 auf. Die Zollpräferenzen im Rahmen der Präferenzregelung nach Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 gelten ab dem 1. Jänner 2014.