BMF-Richtlinien · Fassung vom 28.02.2014 · Quelle: Findok
9. Praktische Vorgangsweise bei Ausfuhrabfertigungen 9.4. Prüfung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 Auf die besonderen Vermerke, die im Zusammenhang mit der Kumulierung einzutragen sind, ist besonders zu achten (siehe Abschnitt 7.10.1.).