BMF-Richtlinien · Fassung vom 08.03.2012 · Quelle: Findok
8. Praktische Vorgangsweise bei Einfuhrabfertigungen 8.1. Präferenzzollsätze 8.1.1. Waren mit EU-Ursprung Ursprungserzeugnisse der EU, die wiedereingeführt werden, haben keinen Anspruch auf eine Präferenz.