2.2. Präferenzzölle Für Waren mit Ursprung in der EU wird bei der Wiedereinfuhr keine Zollpräferenz nach der gegenständlichen Einfuhrregelung gewährt. Eine zollfreie Wiedereinfuhr in die EU ist somit nur dann möglich, wenn die Voraussetzungen einer Rückware im Sinne der Art. 185 bis 187 ZK vorliegen.
