3. Warenkreis 3.1. Industriell-gewerbliche Waren 3.1.1. Kosovo Gewerbliche Waren der Kap. 25 bis 97 des Zolltarifs mit Ursprung Kosovo dürfen ohne mengenmäßige Beschränkungen zollfrei in die EU eingeführt werden. 3.1.2. Moldau Gewerbliche Waren der Kap. 25 bis 97 des Zolltarifs mit Ursprung in der Republik Moldau dürfen gemäß VO (EG) Nr. 55/2008 ohne mengenmäßige Beschränkungen zollfrei in die EU eingeführt werden.
