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Arbeitsrichtlinie "Westbalkan" (UP-3320)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 08.03.2012 · Quelle: Findok

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7.8. Wertgrenzen Die Wertgrenzen der Präferenznachweise sind nach der Währung zu beurteilen, in der die Ware fakturiert ist. Als Wert ist in der Regel der Rechnungspreis, in Grenzfällen der Ab-Werk-Preis oder der Zollwert zugrunde zu legen. Dieser Wert ist sodann in Euro umzurechnen, wobei die aktuellen Umrechnungskurse heranzuziehen sind. Nachstehend sind lediglich die Beträge in Euro angegeben. Die Beträge in den Währungen der nicht Euroländer sind der UP-3250 Abschnitt 7.8. zu entnehmen. Eurobeträge Land Ursprungserklärung auf der Rechnung Privateinfuhren durch Reisende Priv. Kleinsendungen EURO 6.000 1.200 500