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Arbeitsrichtlinie "Westbalkan" (UP-3320)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 08.03.2012 · Quelle: Findok

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7.2. Nähere Erläuterungen Die Präferenznachweise können im Warenverkehr mit den begünstigten Ländern in einer Amtssprache der EU ausgestellt werden. Hinsichtlich der Muster siehe Anhang 21 und 22 der ZK-DVO. 7.2.1. Rechnungserklärung Die Erklärung ist vom Ausführer maschinenschriftlich oder mechanographisch auf der Rechnung, dem Lieferschein oder einem anderen Handelspapier mit dem Wortlaut und in einer der Sprachfassungen des Anhangs 22 gemäß den innerstaatlichen Vorschriften des Ausfuhrlandes auszufertigen. Wird die Erklärung handschriftlich ausgefertigt, so ist sie mit Tinte in Druckschrift zu erstellen. 7.2.2. Wortlaut der Rechnungserklärung Die Erklärung auf der Rechnung, deren Wortlaut nachstehend wiedergegeben ist, ist gemäß den Fußnoten auszufertigen. Die Fußnoten brauchen jedoch nicht wiedergegeben zu werden.