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Arbeitsrichtlinie Kraftfahrzeugsteuer (GK-0900)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2023 · Quelle: Findok

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5.2. Inländische Zulassungsverfahren Für in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassene Kraftfahrzeuge ist gemäß § 6 KfzStG 1992 das Finanzamt für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig.