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Arbeitsrichtlinie Kraftfahrzeugsteuer (GK-0900)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2023 · Quelle: Findok

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6.5. Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer wegen Geringfügigkeit (1) Die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer hat bei Beträgen unter 10 Euro zu unterbleiben. Sind neben der Kraftfahrzeugsteuer Eingangs- oder Ausgangsabgaben, Kosten nach dem ZollR-DG oder sonstige Abgaben zu erheben, dann hat dies nur dann zu erfolgen, wenn die Summe aller Abgaben den Betrag von mindestens 10 Euro erreicht. (2) Im Hinblick auf die Bestimmungen des § 242 BAO ist eine Gutschrift bzw. Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer unbeschränkt vorzunehmen.