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Arbeitsrichtlinie Kraftfahrzeugsteuer (GK-0900)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2023 · Quelle: Findok

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  Die Arbeitsrichtlinie Kraftfahrzeugsteuer (GK-0900) stellt einen Auslegungsbehelf zu der vom Zollamt Österreich zu erhebenden Kraftfahrzeugsteuer für in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassene Kraftfahrzeuge dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007