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Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich (GK-0410)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 18.06.2009 · Quelle: Findok

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Belarus Verkehrsart Genehmigungs- pflicht Genehmi- gung ausgestellt von Mitzuführende Dokumente Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.) ja, auch wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird BMVIT Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG oder Kontingentgenehmigung; Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt 1.2.2.) nein, wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird   Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.); technischer Fahrzeugbericht für Busse (Abschnitt 2.2.2. (3))   ja, wenn kein technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird BMVIT Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG oder Kontingentgenehmigung; Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) Absetzfahrten (Abschnitt 1.2.3.) nein, wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird   Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.); technischer Fahrzeugbericht für Busse (Abschnitt 2.2.2. (3))   ja, wenn kein technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird BMVIT Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG oder Kontingentgenehmigung; Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) Abholfahrten (Abschnitt 1.2.4.) nein, wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird   Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.); technischer Fahrzeugbericht für Busse (Abschnitt 2.2.2. (3))   ja, wenn kein technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird BMVIT Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG oder Kontingentgenehmigung; Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.)   ja, auch wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird BMVIT Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG oder Kontingentgenehmigung; Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) Hinweise: Abkommen aus 2000 mit vereinbartem Kontingentaustausch; Obige Angaben gelten sowohl für bilaterale Fahrten als auch für Transitfahrten; Die Genehmigungsbefreiung ist nur unter der Voraussetzung, dass ein technischer Fahrzeugbericht für Busse (Abschnitt 2.2.2. Abs. 3) vorgewiesen wird, möglich; Als Fahrtenheft ist entweder ein Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen, gemäß Interbus-Übereinkommen oder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 samt Fahrgastliste mitzuführen (siehe Abschnitt 1.5.).