← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich (GK-0410)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 18.06.2009 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

2.4. Mitzuführende Dokumente (1) Die Anlage 1 enthält eine auf der Grundlage der unter Abschnitt 0.1. zitierten Rechtsgrundlagen ausgearbeitete Übersicht über die Genehmigungspflicht und die vom Lenker mitzuführenden Dokumente bei der Einreise ausländischer Omnibusse aus dem Nicht-EU/EWR-Bereich. (2) Mitzuführen sind jedenfalls 1.bei genehmigungspflichtigen Verkehren das Kontrolldokument gemäß Verordnung (EG) Nr. 2121/98, gemäß ASOR-Übereinkommen oder gemäß Interbus-Übereinkommen (jeweils immer mit Fahrgastliste) und entweder eine Kontingentgenehmigung oder eine Bewilligung gemäß § 11 Abs. 1 Ziffer 2 GelverkG ("§ 11-Genehmigung") oder eine Genehmigung gemäß Interbus-Übereinkommen oder eine Schweizer Lizenz; 2.bei liberalisierten Verkehren das Kontrolldokument gemäß Verordnung (EG) Nr. 2121/98, gemäß ASOR-Übereinkommen oder gemäß Interbus-Übereinkommen (jeweils mit Fahrgastliste) und bei manchen Staaten (siehe Übersicht in der Anlage 1) der "technische Fahrzeugbericht" für Busse (COP-DOK), durch den die hohen Umwelt- und technischen Sicherheitsstandards nachgewiesen werden müssen (dies falls ersetzt der "technische Fahrzeugbericht für Busse" (COP-DOK) die Genehmigung).