1.2.1. Pendelverkehr Als Pendelverkehr gelten Verkehrsdienste, bei denen bei mehreren Hin- und Rückfahrten von demselben Ausgangsort nach demselben Zielort Reisende befördert werden, die zuvor in Gruppen zusammengefasst worden sind. Jede Reisegruppe, welche die Hinfahrt gemeinsam ausgeführt hat, wird bei einer späteren Fahrt geschlossen an den Ausgangsort zurückgebracht. Die erste Rückfahrt und die letzte Hinfahrt in der Reihe der Pendelfahrten sind Leerfahrten. Dieser Umstand gilt unabhängig von der Anzahl der Genehmigungen, die für einen zusammenhängenden Pendelverkehrsdienst benötigt werden. Wenn z. B. eine Pendelverkehrsgenehmigung für fünf Hin- und fünf Rückfahrten gilt, und der Pendelverkehrsdienst insgesamt 20 Fahrten umfasst, so sind für diesen Dienst zwei Genehmigungen erforderlich (die 2. Fahrt (= erste Rückfahrt) und die 19. Fahrt (= letzte Hinfahrt) sind bei so einem Dienst Leerfahrten!).
