1.5. Fahrtenblatt Das Fahrtenblatt ist, sofern es als Kontrolldokument erforderlich ist, vollständig ausgefüllt mitzuführen. Im grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr, der von im Nicht-EU/EWR-Raum niedergelassenen Unternehmern durchgeführt wird, sind folgende Fahrtenblätter zu verwenden, die jeweils in Heften zu 25 abtrennbaren Exemplaren in doppelter Ausfertigung zusammengefasst sind: 1.Fahrtenblätter gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 - diese haben dem Muster in der Arbeitsrichtlinie GK-0420 Anlage 4 zu entsprechen - oder 2.Fahrtenblätter gemäß dem ASOR-Übereinkommen - diese haben dem Muster in Anlage 2 zu entsprechen - oder 3.Fahrtenblätter gemäß dem Interbus-Übereinkommen - diese haben dem Muster in Anlage 3 zu entsprechen. Statt der Angabe der Namen der Fahrgäste in dem dafür vorgesehenen Feld kann dem Fahrtenblatt oder auch der Genehmigung eine Fahrgastliste haltbar angeschlossen werden.
