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Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich (GK-0410)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 18.06.2009 · Quelle: Findok

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Montenegro Verkehrsart Genehmigungs- pflicht Genehmi- gung ausgestellt von Mitzuführende Dokumente Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt 2.4.2. (1) a) nein Interbus-Fahrtenheft (Anlage 3) Absetzfahrten (Abschnitt 2.4.2. (1) b) nein Interbus-Fahrtenheft (Anlage 3) Abholfahrten (Abschnitt 2.4.2. (1) c) nein Interbus-Fahrtenheft (Anlage 3) Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.) ja BMVIT Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG; Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) restliche Gelegenheitsverkehre (Abschnitt 1.2.4.) ja BMVIT Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG oder Interbus-Genehmigung Interbus-Fahrtenheft Hinweise: Interbus-Übereinkommen; Obige Angaben gelten sowohl für bilaterale Fahrten als auch für Transitfahrten; Als Fahrtenheft ist bei allen Gelegenheitsverkehren - bis auf Pendelverkehre - das Fahrtenheft gemäß Interbus-Übereinkommen mitzuführen. Bei Pendelverkehren ist das Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen oder gemäß Interbus-Übereinkommen oder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 samt Fahrgastliste (siehe Abschnitt 1.5.) mitzuführen.