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Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich (GK-0410)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 18.06.2009 · Quelle: Findok

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Anlage 1 Übersicht über die Genehmigungspflicht im Personenverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich Albanien Verkehrsart Genehmigungs- pflicht Genehmi- gung ausgestellt von Mitzuführende Dokumente Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt 1.2.2.) nein   Interbus Fahrtenheft (Anlage 3) Absetzfahrten (Abschnitt 1.2.3.) nein   Interbus Fahrtenheft (Anlage 3) Abholfahrten (Abschnitt 1.2.4.) nein   Interbus Fahrtenheft (Anlage 3) Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.) ja, auch wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird BMVIT Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG; Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) restliche Gelegenheitsverkehre ja, auch wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird BMVIT Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG; Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) Hinweise: Kein Abkommen; Interbus-Übereinkommen; Obige Angaben gelten sowohl für bilaterale Fahrten als auch für Transitfahrten; Als Fahrtenheft ist bei allen Gelegenheitsverkehren - bis auf Pendelverkehre - das Fahrtenheft gemäß Interbus-Übereinkommen mitzuführen, bei Pendelverkehren Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen oder gemäß Interbus-Übereinkommen oder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 samt Fahrgastliste (siehe Abschnitt 1.5.).