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Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich (GK-0410)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 18.06.2009 · Quelle: Findok

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Serbien Verkehrsart Genehmigungs- pflicht Genehmi- gung ausgestellt von Mitzuführende Dokumente Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt 1.2.2.) nein   Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) Absetzfahrten (Abschnitt 1.2.3.) nein   Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) Abholfahrten (Abschnitt 1.2.4.) ja, auch wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird BMVIT Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.) ja, auch wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird BMVIT Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) restliche Gelegenheitsverkehre ja, auch wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird BMVIT Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) Hinweise: Protokoll vom 20.6.2005; Obige Angaben gelten sowohl für bilaterale Fahrten als auch für Transitfahrten; Als Fahrtenheft ist entweder ein Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen, gemäß Interbus-Übereinkommen oder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 samt Fahrgastliste mitzuführen (siehe Abschnitt 1.5.).