2. Verfahren Die in der Arbeitsrichtlinie MO-8400 behandelten Bestimmungen in Bezug auf die Abwicklung des Verfahrens bei der Ausfuhr- bzw. Ausgangszollstelle, die Kontrollmaßnahmen und die Aufteilung der benötigten Formulare sind einzuhalten. Die nachfolgenden Abschnitte beinhalten Sonderregelungen des Schweinefleischbereiches, die bei der Ausfuhrzollstelle zusätzlich bzw. an Stelle der o.g. Bestimmungen zum Tragen kommen können.
