← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie "Ausfuhrerstattung Schweinefleisch" (MO-8402)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 02.04.2015 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

1.4. Spezielle Voraussetzungen Die nachfolgend ausgeführten speziellen Voraussetzungen gelten zusätzlich zu den unter Abschnitt 1.3. genannten allgemeinen Voraussetzungen.