2.1. Abfertigungsunterlagen (1) Zur Schaffung eines besseren Überblicks werden die für die Ausfuhrabfertigung notwendigen Unterlagen (vorbehaltlich etwaiger Ausnahmebestimmungen zB im vereinfachten Eisenbahnverkehr laut Arbeitsrichtlinie MO-8400) wie folgt zusammengefasst: Ausfuhranmeldung mit Erstattungswaren: die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie MO-8400 sind einzuhalten, beinhaltet die Erklärung des Ausführers laut Abschnitt 1.4.1. Absatz 1 zweiter Gedankenstrich, Ausfuhrlizenz mit Vorausfestsetzung der Erstattung: siehe dazu Abschnitt 1.2., sonstige Unterlagen: Rechnung, ev. Ladeliste, usw. Kontrollexemplar T 5
