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Arbeitsrichtlinie "Ausfuhrerstattung Zucker" (MO-8410)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 22.12.2014 · Quelle: Findok

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6. Verfahren Die in der Arbeitsrichtlinie MO-8400 behandelten Bestimmungen in Bezug auf die Abwicklung des Verfahrens bei der Ausfuhr- bzw. Ausgangszollstelle, die Kontrollmaßnahmen und die Aufteilung der benötigten Formulare sind einzuhalten. Auf die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie MO-8400 wird verwiesen.