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Arbeitsrichtlinie "Ausfuhrerstattung Zucker" (MO-8410)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 22.12.2014 · Quelle: Findok

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6.1. Besondere Angaben in der Ausfuhranmeldung (1) Die nachstehenden zusätzlichen Angaben sind anlässlich der Ausfuhr von Zucker in unverändertem Zustand sowie von Zucker als Zusatz in Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse (siehe dazu Abschnitt 7.) vom Ausführer in Feld 31 der Ausfuhranmeldung mit Erstattungswaren bzw. im Feld 44 (Code 90019) zu erklären. (2) Anzugeben ist im Falle von Rohzucker: der nach der polarimetrischen Methode ermittelte Saccharosegehalt bezogen auf den Trockenstoff, Isoglucose: der Fructosegehalt bezogen auf den Trockenstoff, Isoglucosesirup: der Trockenstoffgehalt, Inulinsirup: der Gehalt an Fructose in ungebundener Form oder in Form von Saccharose bezogen auf den Trockenstoffgehalt, Kandiszucker: der nach der polarimetrischen Methode ermittelte Saccharosegehalt in der Trockenmasse. (3) Für 100 kg der unter den nachstehenden KN- bzw. Produktcodes genannten Sirupe wird die Erstattung gemäß Artikel 3 der VO (EG) Nr. 951/2006 auf einen Grundbetrag festgesetzt. KN- Code Produktcode 1702 60 95 1702 60 95 9000 1702 90 71 ex 1702 90 90 1702 90 71 9000 1702 90 90 9900 2106 90 59 2106 90 59 9000 Dieser Grundbetrag gilt jedoch nicht für Sirupe mit einer Reinheit von weniger als 85%; dh. dass für diese Sirupe keine Erstattung gewährt werden kann. Die Sirupreinheit in Prozent wird ermittelt durch Division des Gesamtzuckergehalts durch den Trockenstoffgehalt sowie durch Multiplizieren des Ergebnisses mit hundert. Um die Sirupreinheit (und somit die Erstattungsfähigkeit) überprüfen zu können, sind in den Fällen der Ausfuhr von Sirupen der vorgenannten KN- bzw. Produktcodes vom Ausführer die folgenden zusätzlichen Angaben zu machen (die in den Absätzen (1) bis (3) enthaltenen besonderen Vermerke müssen ebenfalls beachtet werden): Gesamtzuckergehalt; ermittelt durch die Anwendung des Lane-Eynon-Verfahrens (Kupferreduktionsverfahren) auf die Clerget-Herzfeld-Invertlösung, Trockenstoffgehalt; aerometrisch bestimmt, Sirupreinheit in Prozent; anhand der vorgenannten Angaben.