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Arbeitsrichtlinie "Ausfuhrerstattung Zucker" (MO-8410)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 22.12.2014 · Quelle: Findok

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8. Milcherzeugnisse mit Zusatz von Zuckererzeugnissen Für Milcherzeugnisse mit Zusatz von Zucker beläuft sich die Erstattung auf die Summe der folgenden Elemente: a) ein Element zur Berücksichtigung der in dem Enderzeugnis enthaltenen Milcherzeugnisse, b) ein Element der zugefügten Saccharose.