BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2007 · Quelle: Findok
3. Warenkreis Der begünstigte Warenverkehr findet auf Waren Anwendung, die "Ursprungserzeugnisse" FYROMS Kroatiens oder Albaniens sind. Details über den genauen Warenkreis sind dem Titel II des jeweiligen Abkommens zu entnehmen.