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Arbeitsrichtlinie "Kroatien, FYROM (MK), Albanien" (UP-3310)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2007 · Quelle: Findok

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  3. Warenkreis Der begünstigte Warenverkehr findet auf Waren Anwendung, die "Ursprungserzeugnisse" FYROMS Kroatiens oder Albaniens sind. Details über den genauen Warenkreis sind dem Titel II des jeweiligen Abkommens zu entnehmen.