8. Praktische Vorgangsweise bei
Einfuhrabfertigungen
8.1.
Präferenzzollsätze
8.1.1. Waren mit
EG-Ursprung
Ursprungserzeugnisse der EU, die aus FYROM (Albanien,
Kroatien) mit Präferenznachweis in die EU eingeführt werden, haben
keinen Anspruch auf eine Präferenz.