4.2.4. Ausreichende Be- oder Verarbeitung 4.2.4.1. Systeme der Ursprungslisten Das Ursprungsprotokoll beinhaltet bereits eine umfassende Ursprungsliste mit alternativen Wertkriterien im Sinne der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 4.2.4.1. (Punkt 2). Die für diese Abkommen gültigen Ursprungsregeln sind der konsolidierten Ursprungsliste aus UP-3100 zu entnehmen.
