4.3.5. Bestimmung des Ursprungslandes 4.3.5.1. Mehr als Minimalbehandlung Wird eine Ware in der Gemeinschaft aus Vormaterialien (Ursprungserzeugnisse) FYROMS (Kroatiens, Albaniens) durch eine über eine Minimalbehandlung hinausgehende Be- und Verarbeitung hergestellt, so gilt diese Ware als Ursprungserzeugnis der Gemeinschaft. Wird eine Ware in FYROM (Kroatien Albanien) aus Vormaterialien (Ursprungserzeugnisse) der Gemeinschaft durch eine über eine Minimalbehandlung hinausgehende Be- und Verarbeitung hergestellt, so gilt diese Ware als Ursprungserzeugnis FYROMS (Albaniens, Kroatiens). 4.3.5.2. Minimalbehandlung Geht hingegen die im Herstellungsland vorgenommene Be- und Verarbeitung an der Ware nicht über eine Minimalbehandlung hinaus, so behält die Ware den Ursprung der Vormaterialien bei.
