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Arbeitsrichtlinie "Kroatien, FYROM (MK), Albanien" (UP-3310)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2007 · Quelle: Findok

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  3.1. Industriell - gewerbliche Waren Kapitel I des Abkommens enthält Bestimmungen für gewerbliche Waren (Kapitel 25-97 ausgenommen der in Anhang I Nummer 1 Ziffer ii des Übereinkommens über die Landwirtschaft GATT 1994), Ein- und Ausfuhrzölle, Abgaben mit gleicher Wirkung wie Ein- und Ausfuhrzölle sowie mengenmäßige Aus- und Einfuhrbeschränkungen werden ab Inkrafttreten des Abkommens beseitigt. Für die in Anhang I angeführten Waren wurde Albanien ein langsamerer Abbau zugestanden.