1.1.3. Albanien Die Gemeinschaft gewährte Albanien zunächst einseitige Zollpräferenzen. (Verordnung Nr. 2007/2000 v. 18. September 2000, in Kraft ab 1.11.2000). Am 12. Juni 2006 wurde in Luxemburg ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen unterzeichnet. Mittels Interimsabkommen wird der Handelsteil mit 1. 12.2006 in Kraft gesetzt.
