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Arbeitsrichtlinie "Kroatien, FYROM (MK), Albanien" (UP-3310)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2007 · Quelle: Findok

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  1.1.2. Kroatien Die Gemeinschaft gewährte Kroatien zunächst einseitige Zollpräferenzen. (Verordnung Nr. 2007/2000 v. 18. September 2000, in Kraft ab 1.11.2000). Am 29. Oktober 2001 wurde in Luxemburg außerdem ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen unterzeichnet. Der Handelsteil wird ab 1.1.2002 vorläufig angewendet. Mittels Interimsabkommen wird der Handelsteil mit 1.3.2002 in Kraft gesetzt. Am 1.Februar 2005 tritt das SAA in Kraft.