1.1.2. Kroatien Die Gemeinschaft gewährte Kroatien zunächst einseitige Zollpräferenzen. (Verordnung Nr. 2007/2000 v. 18. September 2000, in Kraft ab 1.11.2000). Am 29. Oktober 2001 wurde in Luxemburg außerdem ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen unterzeichnet. Der Handelsteil wird ab 1.1.2002 vorläufig angewendet. Mittels Interimsabkommen wird der Handelsteil mit 1.3.2002 in Kraft gesetzt. Am 1.Februar 2005 tritt das SAA in Kraft.
