BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2007 · Quelle: Findok
4.2. Autonomer Ursprung 4.2.3. Vollständige Erzeugung 4.2.3.1. Ihre Schiffe und Fabrikschiffe Diese Begriffe sind im Protokoll 4 des jeweiligen Abkommens definiert.