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Arbeitsrichtlinie "Kroatien, FYROM (MK), Albanien" (UP-3310)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2007 · Quelle: Findok

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  4.3. Ursprung durch Kumulierung 4.3.4. Möglichkeit der Kumulierung Eine Kumulierung ist nur mit Ursprungserzeugnissen möglich. Vormaterialien, die bereits Ursprungserzeugnisse eines Vertragspartnerlandes der jeweiligen Präferenzzone sind und als solche bereits mit Präferenznachweis eingeführt wurden, brauchen - im Gegensatz zu Drittlandsmaterialien - nicht mehr ausreichend bearbeitet werden. In der Präferenzzone Gemeinschaft - Albanien darf nur mit Ursprungserzeugnissen der Gemeinschaft und Albaniens kumuliert werden. In der Präferenzzone Gemeinschaft - FYROM darf nur mit Ursprungserzeugnissen der Gemeinschaft und FYROMS kumuliert werden. In der Präferenzzone Gemeinschaft - Kroatien darf nur mit Ursprungserzeugnissen der Gemeinschaft und Kroatiens kumuliert werden. Somit stellen zB für die Präferenzzone FYROM - Gemeinschaft Vormaterialien mit Ursprung Albanien bzw. Kroatien drittländische Vormaterialien dar.