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Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 14.12.2011 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 14.12.2011. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

5.5.6.2.3 Rechnungslegung1369 Formelle Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Freibetrages ist das Vorhandensein einer Rechnung (mit oder ohne Umsatzsteuerausweis) über die den Anspruch begründenden (Bildungs-)Aufwendungen. Rechnung iSd § 4 Abs. 4 Z 8 EStG 1988 ist jede Urkunde, mit der über eine Leistung abgerechnet wird, unabhängig davon, ob die Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt. Auch umsatzsteuerrechtlich bloß unternehmensinterne Buchungsbelege im Organkreis stellen Rechnungen iSd Bestimmung dar. Eine "mittelbare" Rechnungslegung im Konzern in der Form, dass die Rechnungslegung durch die Aus- und Fortbildungseinrichtung gegenüber einem Konzernunternehmen erfolgt, das in der Folge die Kosten weiterverrechnet, kann bei den mit diesen Kosten belasteten Unternehmen schon deswegen keinen Bildungsfreibetrag begründen, weil es an der gesetzlich vorgesehen Voraussetzung der Rechnungslegung durch eine Aus- und Fortbildungseinrichtung fehlt.